AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmer von traktorpool
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmer von traktorpool
Nutzungsbedingungen der Internet-Börse für gebrauchte Landtechnik traktorpool, c/o LV digital GmbH, Hülsebrockstr. 2-8, 48165 Münster im Folgenden kurz traktorpool genannt:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von traktorpool regeln die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Online-Medien für Anbieter und Suchende von landwirtschaftlichen Maschinen und Baumaschinen. Die Dienstleistung von traktorpool besteht darin, eine Eingabemaske für Inserate bereitzustellen, die über die Eingabemaske eingestellten Inhalte freizuschalten und die Abrufbarkeit der Inserate aus den traktorpool-Datenbanken über das Internet für den mit dem Teilnehmer vereinbarten Zeitraum zu ermöglichen.
- Anerkennung der AGB
Mit der Teilnahme an traktorpool, sei es als Anbieter oder als Suchender, erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Sie gelten sowohl für Folgeaufträge als auch bei ständigen Geschäftsbeziehungen.
- Teilnehmer
Beim Teilnehmer muss es sich um eine juristische Person oder um eine unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Person handeln. Minderjährigen ist eine Inserierung untersagt. Der Teilnehmer ist verpflichtet die Angaben zu seiner Person und der Anzeige vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. traktorpool stellt in Form der Datenbanken lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Inseraten zur Verfügung. Auf den Inhalt der Inserate nimmt traktorpool keinen Einfluss. Insbesondere ist traktorpool nicht selbst Anbieter der eingestellten Inhalte.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Benutzernamen und sein Passwort vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. Er ist darüber hinaus verpflichtet, traktorpool umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte für einen eventuellen Missbrauch seiner Zugangsdaten gibt.
traktorpool behält sich vor, Teilnehmer auszuschließen, sofern sie gegen die AGBs verstoßen.
- Registrierte Händler (agriVip-Zugang)
Für eine Registrierung für den geschlossenen Händler-Bereich (=agriVIP) bei traktorpool ist ein Nachweis über die Tätigkeit als Land- oder Baumaschinen-Händler oder -Hersteller zu erbringen, etwa in Form eines Handelsregister- oder Gewerberegisterauszugs.
- Preise
Die aktuellen Preise und Laufzeiten werden Ihnen Online vor Vertragsabschluss angezeigt und jederzeit auf Anfrage an service@traktorpool.de schriftlich zur Verfügung gestellt.
Der Teilnehmer ist zur Zahlung verpflichtet. Es werden nur die im Rahmen der Bestellung angebotenen Zahlungswege akzeptiert.
traktorpool behält sich vor, die Preise jederzeit anzuheben. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% steht dem Teilnehmer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss traktorpool innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preiserhöhung zugehen. Eine Herabsetzung der gesetzlichen Umsatzsteuer lässt den angegebenen Preis unberührt.
- Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit (Buchungsdauer) beträgt regelmäßig der bei Buchung und in der Auftragsbestätigung angegebenen Laufzeit ab Buchungsdatum. Die Buchungsdauer verlängert sich bei juristischen Personen jeweils um die oben angegebene Laufzeit und bei Verbrauchern um jeweils ein Jahr zu den dann gültigen Konditionen und Rabatten, wenn nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt oder eine andere Laufzeit vereinbart wird.
- Angebote = Inserate
traktorpool bietet dem Anbieter verschiedene Möglichkeiten, Angebote in die von traktorpool betriebene Plattform einzustellen.
Allgemeine Regeln für Angebote:
Die Angebote dürfen weder durch Formulierung noch durch Inhalt oder verfolgten Zweck gegen geltendes Recht verstoßen.
traktorpool behält sich das Recht vor, zum Schutz der Teilnehmer und zur Wahrung eigener berechtigter Interessen, Angebote abzulehnen, zu ändern oder zu löschen und Teilnehmer dauerhaft zu sperren, insbesondere wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Teilnehmer in betrügerischer Absicht handeln, gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen.
Nicht gestattet sind insbesondere folgende Angebote: Angebote zum Ankauf; Angebote, die nicht den beschriebenen Artikel abbilden; Angebote von Artikeln, die nur besorgt werden können, aber nicht bereits beim Anbieter zur Verfügung stehen; Angebote mit Kontaktangaben (Webadresse, E-Mail, Telefonnummer, Faxnummer etc.); Angebote, über die mehr als einen Artikel angeboten werden sowie alle Angebote mit unzutreffenden oder rechtswidrigen Inhalten.
Sämtliche Eigenschaften und Merkmale des Artikels, die für die Kaufentscheidung wesentlich sind, müssen vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden. Dies gilt auch für solche Eigenschaften und Merkmale, die den Wert des Artikels negativ beeinflussen können, z.B. Mängel oder Fehler. Fehler in der Artikelbeschreibung sind umgehend zu korrigieren.
Jedes Angebot kann mit Fotos illustriert werden. Die Fotos dürfen ausschließlich den tatsächlich angebotenen Artikel darstellen und dürfen nicht die Rechte Dritter verletzen. Der Anbieter sichert zu, über sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm verwendeten Fotos zu verfügen und räumt traktorpool diejenigen Nutzungsrechte an den Fotos ein, die erforderlich sind, um das Angebot über die von traktorpool betriebene Plattform sowie gegebenenfalls in Printmedien öffentlich zugänglich zu machen. Der Anbieter sichert zu, zur Übertragung dieser Nutzungsrechte an traktorpool berechtigt zu sein und stellt traktorpool von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund der Verletzung von Urheber- und Nutzungsrechten an den verwendeten Fotos frei.
Angebote, die nicht in der richtigen Rubrik eingestellt werden, werden gelöscht.
Bei den in den Angeboten angegebenen Preisen handelt es sich um Endpreise einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer sowie weiteren Preisbestandteilen. Eventuell anfallende Liefer- und Versandkosten sind nicht in dem angegebenen Preis enthalten.
Gewerbliche Anbieter sind verpflichtet bei Angeboten, die sich an Verbraucher richten, die gesetzlichen Informationen zum Widerrufsrecht und alle sonstigen gesetzlichen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen.
Inserate:
Bei dem Angebotsformat „Inserat“ stellt der Anbieter ein Angebot über die Plattform von traktorpool ein, verbunden mit der Aufforderung an Interessenten, Kontakt mit dem Anbieter über traktorpool aufzunehmen.
traktorpool behält sich das Recht vor, die auf dieser Plattform in der Angebotsform „Inserat“ eingestellten Angebote bei Bedarf den Print-Anzeigen zuzulosen, die in verschiedenen Zeitschriften veröffentlicht werden oder für anderweitige Werbezwecke zu verwenden.
Ebenso behält sich traktorpool das Recht vor, für das Magazin gebuchte Inserate zu prüfen und ggf. nicht für das Magazin zuzulassen. Insbesondere betrifft dies Neumaschinen, die ausdrücklich von einer Inserierung ausgeschlossen sind.
Auktionen:
Der Anbieter kann sein Inserat im Angebotsformat „Auktion“ einstellen. traktorpool stellt hierzu eine Eingabemaske zur Verfügung. Mit Einstellung seines Inserats im Angebotsformat „Auktion“ gibt der Anbieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über den angebotenen Artikel ab. Der Anbieter kann dabei einen Startpreis und den Startzeitpunkt seines Angebots festlegen. Legt er keinen Startpreis fest, beginnt die „Auktion“ bei 1,- €. Das Festlegen eines Startpreises ist kostenpflichtig. Die Angebotsdauer ist vorgegeben und nicht frei wählbar. Weitere Informationen zum Angebotsformat Auktionen finden Sie im FAQ Auktionen.
Der Interessent kann das Angebot des Anbieters durch die Abgabe eines Gebots annehmen. Dazu gibt der Interessent in der Angebotsmaske einen Betrag ein und klickt auf den Button „Gebot abgeben“. Die möglichen Gebotsschritte sind dabei systemseitig vorgegeben. Die Annahme des Gebots erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Interessent nach Ablauf der Angebotsdauer der Höchstbietende ist. Gibt ein anderer Interessent während der Angebotsdauer ein höheres Gebot ab, erlischt das zuvor abgegebene, niedrigere Gebot. Nach Ablauf der Angebotsdauer kommt zwischen dem Anbieter und dem im Zeitpunkt des Ablaufs Höchstbietenden („Gewinner“) der Vertrag zustande. Der Gewinner zahlt neben dem Zuschlagspreis eine Provision an traktopool. Die Höhe der zu erwartenden Provision wird in der Angebotsmaske ausgewiesen und dem Gewinner durch traktorpool nach Ablauf der Angebotsdauer in Rechnung gestellt.
Nimmt der Anbieter sein Angebot zurück, ohne hierzu berechtigt zu sein, kommt der Vertrag mit dem im Zeitpunkt der Angebotsrücknahme Höchstbietenden zustande. Eine Rücknahme des Angebots ist jederzeit möglich, solange noch kein Gebot durch einen Interessenten abgegeben wurde. Gebote von Interessenten sind verbindlich und können nur zurückgenommen werden, wenn ein hierzu berechtigender Grund vorliegt.
Sollte traktorpool ein Angebot aus den in dieser Klausel genannten oder aus anderen berechtigten Gründen vor Ablauf der Angebotsdauer löschen, kommt kein Vertrag zwischen dem Anbieter und einem etwaigen Höchstbietenden zustande.
Es ist verboten, die Preise eigener Angebote oder Angebote Dritter durch Nutzung mehrerer traktorpool-Konten oder im Zusammenwirken mit anderen Teilnehmern zu manipulieren. Es ist verboten, auf eigene Angebote zu bieten oder diese zu erwerben.
- Haftung/Gewährleistung
a) traktorpool stellt eine Angebots-, bzw. Such-Plattform zur Verfügung, die der Anbieter bzw. der Suchende selbst zu befüllen hat. Verantwortlich für den Inhalt des Eingestellten ist ausschließlich der Teilnehmer. Weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit des Inhalts werden von traktorpool überprüft, deshalb wird von traktorpool für beides keine Gewähr übernommen. Der Teilnehmer stellt traktorpool von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch sein Inserat oder wegen der sonstigen Nutzung der Website durch den Teilnehmer gegen traktorpool geltend machen. Der Teilnehmer übernimmt auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch Traktorpool einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht von dem Teilnehmer zu vertreten ist. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Traktorpool für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der geltend gemachten Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
b) traktorpool haftet gegenüber Unternehmen nur für Schäden, wenn und soweit traktorpool Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt – Außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, hier haftet traktorpool für jedes schuldhafte Verhalten. Gegenüber Verbrauchern haftet traktorpool nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – es sei denn, es wurden wesentliche Vertragspflichten verletzt, es liegt ein Fall von Schuldnerverzug oder eine von traktorpool zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von traktorpool auf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von traktorpool.
- Datenspeicherung
- Teilnehmer von traktorpool erklären sich einverstanden, dass Ihre Daten im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
- Die für die Geschäftsbeziehung gespeicherten Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.
Verwendung von Facebook-Plugins
Auf diesen Internetseiten werden Plugins des sozialen Netzwerkes facebook.com verwendet, das von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird ("Facebook").
Wenn Sie mit einen solchen Plugin versehene Internetseiten unserer Internetpräsenz aufrufen, wird eine Verbindung zu den Facebook-Servern hergestellt und dabei das Plugin durch Mitteilung an Ihren Browser auf der Internetseite dargestellt. Hierdurch wird an den Facebook-Server übermittelt, welche unserer Internetseiten Sie besucht haben. Sind Sie dabei als Mitglied bei Facebook eingeloggt, ordnet Facebook diese Information Ihrem persönlichen Facebook-Benutzerkonto zu. Bei der Nutzung der Plugin-Funktionen (z.B. Anklicken des "Gefällt mir"-Buttons, Abgabe eines Kommentars) werden auch diese Informationen Ihrem Facebook-Konto zugeordnet, was Sie nur durch Ausloggen vor Nutzung des Plugins verhindern können.
Nähere Informationen zur Erhebung und Nutzung der Daten durch Facebook, über Ihre diesbezüglichen Rechte und Möglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre finden Sie in den Datenschutzhinweisen von Facebook.
- Urheber- und Nutzungsrechte
Alle Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Die Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweiligen Berechtigten gestattet.
- Leistungserbringung/-vorbehalt
Die Leistung von traktorpool ist erbracht, wenn das Internetprogramm über das Jahr im Durchschnitt zu mindestens 90% läuft. Die Erfüllung sämtlicher Leistungen erfolgt ausschließlich im Rahmen der vorhandenen wirtschaftlichen und technischen Kapazitäten. traktorpool ist darüber hinaus berechtigt, den Betrieb der Leistungen aus wichtigem Grund, wie z.B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, zu unterbrechen.
- Schriftform und Gültigkeit
Abweichende oder ergänzende Bedingungen, Nebenarbeiten oder Änderungen dieser Bedingungen sowie Änderungen der Leistungsbeschreibungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
- Änderungen der AGBs
Änderungen der AGBs werden auf den Seiten von traktorpool bekannt gegeben.
- Ansprüche des Teilnehmers/Ausschlussfristen/Verjährung
Sämtliche Ansprüche des Teilnehmers gegen traktorpool wegen etwaiger Mängel sind schriftlich geltend zu machen. Die Geltendmachung der Ansprüche unterliegt einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten. Nach Ablauf von zwölf Monaten verjähren die Ansprüche des Teilnehmers.
- Widerrufsbelehrung
Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen können diesen Vertrag innerhalb von 2 Wochen nach Zustandekommen traktorpool gegenüber ohne Begründung schriftlich widerrufen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Dieses Widerrufsrecht erlischt, sobald das Inserat des Teilnehmers auf der traktorpool-Website eingestellt ist und damit die Dienstleistung von traktorpool in Anspruch genommen wird.
- Gerichtsstand
Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Münster/Westfalen.
Sofern der Teilnehmer Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand Münster/Westfalen. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
- Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien
1. Werbeauftrag
(1) „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, dem Newsletterversand und den mobilen Endgeräten zum Zwecke der Verbreitung.
(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste bzw. die Mediadaten der LV digital GmbH (LV), die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere führt die Unterlassung eines Widerspruchs bzw. eine unterbliebene Zurückweisung anderer AGB seitens LV nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten. LV schließt, vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen, einen Vertrag mit dem AG grundsätzlich nur auf Grundlage seiner AGB. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.
2. Werbemittel
(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner), aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
3. Vertragsabschluss
(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. LV ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z. B. Banner, Pop-up-Werbung ...) bedarf einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
4. Abwicklungsfrist
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.
5. Auftragserweiterung
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen – kostenpflichtig, gemäß der dann geltenden Preisliste.
6. Nachlasserstattung
(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die LV nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass LV zu erstatten.
(2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
7. Datenanlieferung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Anbieters entsprechende Werbemittel rechtzeitig (gemäß der in den Mediaunterlagen angegebenen Frist) vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
Eingehende E-Mails werden nur bis zu einer Datenmenge von 10 MB pro E-Mail weitergeleitet.
(2) Die Pflicht LVs zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
(3) Kosten LVs für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
8. Ablehnungsbefugnis
(1) LV behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
- deren Veröffentlichung für LV wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
(2) Insbesondere kann LV ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch ein Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.
9. Rechte/Rechteeinräumung
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt LV im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird LV von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, LV nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
(2) Der Auftraggeber überträgt LV sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
10. Gewährleistung
(1) LV gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Basis für die Auswertung und Abrechnung sind die durch LV ermittelten AdImpressions. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z. B. Browser oder E-Mail-Client) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 % der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung, wird LV versuchen, den Ausfall an Medialeistung (PIs) nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu verlängern, sofern dies den Interessen des AGs nicht zuwiderläuft. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung innerhalb der ursprünglich gebuchten Insertion bzw. nach Verlängerung des Insertionszeitraumes, entfällt die Zahlungspflicht des AGs für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Soweit LV dies gewährleistet, hat der AG bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels Anspruch auf Verlängerung des Insertionszeitraumes oder auf Schaltung eines Ersatzwerbemittels, sofern dies den Interessen des Auftraggebers nicht zuwiderläuft. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Verlängerung des Insertionszeitraumes bzw. der Schaltung eines Ersatzwerbemittels hat der AG ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages in Bezug auf den Anteil der noch nicht erbrachten Medialeistung; im Übrigen ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
(3) Außerhalb seines Herrschaftsbereiches trägt LV nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und übernimmt auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensicherheit. Gefahrübergang ist mit Eingang des Werbemittels auf einem der Server von LV.
(4) Soweit die Werbemittel nicht auf einem Server von LV liegen, sondern durch den Server eines Dritten ausgeliefert werden und der AG insoweit, wie unter Ziff. 11.2. beschrieben, LV das Werbemittel über Mitteilung der URL des Werbemittels auf dem Server des AGs bzw. des Dritten bereitstellt, übernimmt LV keine Gewährleistung und keine Haftung für die Auslieferung der Daten über das Internet sowie auch nicht bzgl. der sich daraus ergebenden weiteren Risiken, wie z.B. fehlerfreie Auslieferung und Beschaffenheit des Werbemittels und die Datensicherheit.
(5) LV wird mehr als unerhebliche Störungen und Fehler seiner Server schnellstmöglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen. LV wird sich bemühen, den Service über das Web stets zugänglich zu halten.
(6) LV steht für die Verfügbarkeit seiner Server insoweit ein, als die Nichtverfügbarkeit und damit die Arbeiten und Ausfallzeiten auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von LV beruhen. Dies gilt nicht für den Fall, dass die Nichtverfügbarkeit auf höherer Gewalt beruht, von LV nicht zu vertreten ist oder die Arbeiten lediglich im Interesse des AGs erfolgen.
(7) LV und der Dienstanbieter schließen im Übrigen ausdrücklich jede Gewährleistung aus.
(8) LV ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Werbemittel bzw. Inhalte auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und übernimmt dafür weder ausdrücklich noch konkludent die Gewähr und/oder die Haftung.
(9) LV leistet nur Schadensersatz bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft; in allen anderen Fällen aus Verletzung einer Kardinalspflicht, aus Verzug oder aus Unmöglichkeit für Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch nicht für irgendwelche besonderen, zufällig entstandenen oder indirekten Schäden oder Folgeschäden. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom AG nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. Soweit eine Kardinalspflicht im vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt wurde, haftet LV höchstens bis zur Höhe der Vergütung, die LV für die Schaltung des jeweiligen Werbemittels erhält oder erhalten hätte.
(10) Die Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
(11) Auf Mängel können Schadensersatzansprüche des AGs nur gestützt werden, soweit sie von LV gem. §§ 276, 278 BGB zu vertreten sind.
(12) LV übernimmt, abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, keine Haftung für die Zugangsqualität und -möglichkeit und die Qualität der Darstellung, für Speicherausfall, Unterbrechung, evtl. Verspätung, Löschung und Fehlerübertragung bei der Kommunikation.
(13) Ziff. (13) und (14) gilt nicht für Staaten bzw. Gerichtsbarkeiten, die den Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Folge- oder zufällig entstandene Schäden nicht gestatten.
(14) Der AG haftet für alle Folgen und Nachteile, die LV durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste oder dadurch entstehen, dass der AG seinen sonstigen Obliegenheiten nach diesen AGB nicht nachkommt. Der AG stellt LV von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen Dritter auf erstes Anfordern frei, die diese wegen Verletzung von Rechten durch den AG bzw. auf Grund der vom AG erstellten Inhalte geltend machen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungs- und Anwaltskosten. Ferner verpflichtet sich der AG, LV bei der Abwehr solcher Ansprüche zu unterstützen.
(15) Die vorstehenden Ziffern erstrecken sich auch auf die organschaftlich oder vertraglich bestimmten Vertreter von LV sowie auf ihre Erfüllungsgehilfen.
(16) Soweit LV zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat LV den AG so zu stellen, als ob der Vertrag nicht geschlossen worden wäre (sog. negatives Interesse); Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.
11. Mängelrüge
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der AG das geschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der AG die Mängelrüge, so gilt die Schaltung des Werbemittels als genehmigt.
12. Preisliste
Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für von LV bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.
Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.
13. Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. LV kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen LV, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
14. Kündigung
Kündigung von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Letzte Stornierungsmöglichkeit ist jeweils eine Woche vor Schaltungsbeginn. Für Stornierungen ab vier Wochen bis eine Woche vor Schaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des Rechnungsbetrags fällig. Speziell die Premium-Partnerschaft und die Teilnahme am Branchenverzeichnis verlängert sich nach Ablauf eines Buchungsjahres automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Buchungszeitraumes gekündigt wird. LV ist zur schriftlichen außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn
- der Kunde seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist,
- der Kunde in der Vergangenheit bereits einmal das Werbemittel bzw. die Ziel-URL eigenmächtig geändert hat,
- der Kunde trotz Abmahnung fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt,
- der Kunde ein gegen Dritte gerichtetes Fehlverhalten begeht, indem er das Angebot von LV zu rechtswidrigen oder für Dritte belästigenden Zwecken einsetzt. Im Falle der außerordentlichen Kündigung kann LV mit sofortiger Wirkung die Schaltung des oder der Werbemittel absetzen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung seitens LV, hat der AG, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Differenzbetrag zwischen dem gewährten Rabatt und dem Rabatt, wie er sich nach erfolgter Kündigung bezogen auf die tatsächlich erfolgte Schaltung des oder der Werbemittel errechnet, an LV zu erstatten.
15. Informationspflichten des Anbieters
Soweit nicht anders vereinbart, obliegt es dem Anbieter, innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel, soweit das angelieferte Werbemittel diese Spezifikation erfüllt, für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten.
16. Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Der AG wird hiermit gemäß Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), Mediendienstestaatsvertrag (MDStV), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen von LV, insbesondere die der Auftragserteilung und -bearbeitung angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem der AG dieses angegeben hat, sofern keine Einwilligung in eine andere Nutzungsart erteilt wurde sowie zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung.
17. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Münster.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand Münster. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Münster vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.
18. Schlussbestimmungen
(1) Alle Informationen, Einwilligungen, Mitteilungen oder Anfragen nach diesen AGB sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB haben schriftlich zu erfolgen. Die Versendung per E-Mail entspricht der Schriftform. Bei Versendung per Telefax oder E-Mail ist das Eingangsdatum beim jeweils anderen Partner maßgebend.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB einschließlich Änderungen dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
(3) Die Regelung in diesen AGB gehen im Konfliktfalle den Regelungen in den Preistabellen, Rabattstaffeln, den Targeting-Kriterien sowie dem Skonto vor.
(4) Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten evtl. ausfüllungsbedürftiger Lücken.